MV Kanton Basel-Land

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Basel-Land

Mietzinssenkung jetzt

Der mietrechtlich entscheidende Referenzzinssatz bleibt nach der Bestätigung vom 01. März 2012 auf dem Rekordtief von 2,5%. Weiterhin gilt deshalb:  Die Mieten müssen gesenkt werden. Der MV fordert die Verwaltungen sowie die Eigentümer auf, sich an das geltende Mietrecht zu halten und in all den Fällen, wo bisher noch keine Senkungen erfolgte, diese nun unverzüglich vorzunehmen.

Wieviel der Anspruch nach Mietzinssenkung beträgt, hängt vom Mietvertrag sowie von allfällig späteren Anpassungen ab. Wer beispielsweise seit zwei Jahren in seiner Wohnung wohnt und seither nicht in den Genuss einer Mietzinssenkung gekommen ist, hat nun einen Anspruch auf eine Reduktion von über fünf Prozent. Wer vor einem Jahr eine Senkung mit Hinweis Referenzzinssatz 2,75% erhielt, hat jetzt eine weitere Senkung von knapp drei Prozent zu gute.

 

> Hier können Sie Ihren Mietzins berechnen

 

Achtung: Erfahrungsgemäss sinken die Mieten nicht automatisch. Mieterinnen und Mieter müssen in der Regel selbst aktiv werden und vom Vermieter eine Senkung verlangen. Wir zeigen Ihnen hier das Vorgehen:

 

1. Brief an den Vermieter schicken
Zeigt Ihr Blick in Ihren Mietvertrag oder in Ihre Berechnungen, dass Sie einen Anspruch auf Senkung haben, so schicken Sie Ihrem Vermieter ein Senkungsbegehren.
> Musterbrief 1 Senkungsbegehren (doc)

> Musterbrief 1 Senkungsbegehren (pdf)

 

2. Einwände des Vermieters prüfen
Der Vermieter muss innert 30 Tagen ab Empfang des Herabsetzungsbegehrens Stellung nehmen. Vielfach geben Vermieter die Senkung nicht oder nur zum Teil weiter, zum Beispiel indem sie angebliche Kosten für Teuerung und gesteigerte Betriebs- und Unterhaltskosten verrechnen. Ob diese Einwände berechtigt sind, können Ihnen unsere Fachleute im Rahmen einer Rechtsberatung erläutern.
> Übersicht über das Beratungsangebot

 

3. Senkungsklage einreichen
Reagiert Ihr Vermieter nicht, so können Sie innert 60 Tagen ab Versand Ihres Begehrens an die Schlichtungsstelle gelangen. Hat Ihr Vermieter zwar reagiert, Sie sind aber mit seiner Antwort nicht einverstanden, so haben Sie 30 Tage ab Erhalt Zeit für Ihre Eingabe an die Schlichtungsstelle. 
> Musterbrief 2 Eingabe an Schlichtungsstelle (doc)

 

Weitere Informationen:
> Merkblatt (pdf)

> Die faulsten Ausreden der Vermieter (pdf)

> Medienerklärung vom 01. Dezember 2011 (pdf) 

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Mieterinnen- und Mieterverband Baselland und Dorneck-Thierstein